FITTE MITARBEITER

FIRMENFItness in Hattingen

FITTE MITARBEITER

FIRMENFitness in Hattingen

Betriebliche Gesundheitsförderung nach §3 34 EstG

Wir freuen uns, Ihnen einen Überblick über die Förderung der Mitarbeitergesundheit durch die steuerfreie Regelung des § 3 Nummer 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vom 1. Januar 2008 zu geben. Diese Regelung ermöglicht es Arbeitgebern, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken sowie zur Förderung der Gesundheit steuerfrei für ihre Mitarbeiter zu erbringen. Pro Mitarbeiter und Jahr können dabei bis zu 600 Euro steuerfrei gewährt werden.

 

Um die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern, können Arbeitgeber auf verschiedene gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen. Diese Maßnahmen müssen bestimmten Qualitätskriterien entsprechen und den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) entsprechen. Dazu gehören:

  1. Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (zertifizierte Präventionskurse): Hierbei handelt es sich um Kurse und Programme, die von zertifizierten Anbietern durchgeführt werden und darauf abzielen, das individuelle Gesundheitsverhalten zu fördern. Solche Maßnahmen können von den Arbeitgebern steuerbefreit erbracht werden.
  2. Nicht zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers mit bestimmten Voraussetzungen: In einigen Fällen können auch vom Arbeitgeber selbst angebotene Präventionskurse steuerbefreit sein, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  3. Leistungen betrieblicher Gesundheitsförderung im Handlungsfeld „gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil“: Hierunter fallen verschiedene Maßnahmen und Initiativen, die darauf abzielen, einen gesunden Lebensstil der Beschäftigten zu fördern und gesundheitsförderliche Bedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen.

 

Es ist wichtig zu betonen, dass Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung, unabhängig von der Regelung des § 3 Nummer 34 EStG, dann kein Arbeitslohn sind, wenn sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erbracht werden. Das bedeutet, dass solche Maßnahmen primär dem Wohl der Mitarbeiter und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen dienen und nicht als Entlohnung zu verstehen sind.

 

Betriebliche Gesundheitsförderung und Betriebliches Gesundheitsmanagement sind somit wertvolle Instrumente, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern, die Motivation und Zufriedenheit zu steigern und langfristig eine gesunde und produktive Arbeitsumgebung zu schaffen.

 

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Prävention.digital Sie bei der Umsetzung von BGF/BGM-Maßnahmen in Ihrem Unternehmen unterstützen kann, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und Beratung!

Die Vorteile von Firmenfitness für den Arbeitgeber:

• Sicherung der Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter
• Erhöhung der Motivation durch Stärkung der Identifikation mit dem Unternehmen
• Kostensenkung durch weniger Krankheits- und Produktionsausfälle
• Steigerung der Produktivität und Qualität
• Imageaufwertung des Unternehmens
• Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Die Vorteile von Firmenfitness für den Arbeitnehmer:

• Verbesserung des Gesundheitszustandes und Senkung gesundheitlicher Risiken
• Reduzierung der Arztbesuche
• Verbesserung der gesundheitlichen Bedingungen im Unternehmen
• Verringerung von Belastungen
• Verbesserung der Lebensqualität
• Erhaltung / Zunahme der eigenen Leistungsfähigkeit
• Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Verbesserung des Betriebsklimas

+49 2324 26444

Im Bruchfeld 2, 45525 Hattingen

Öffnungszeiten

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