Viele Menschen lassen jedes Jahr Geld Ihrer Krankenkasse liegen.

Für zertifizierte Trainingsprogramme mit Kraft, Beweglichkeit und funktionellen Bewegungen.
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Förder-Check

Mögliche Erstattungen berechnen

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In 3 einfachen Schritten zu deinem geförderten Training

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* Bei den berechneten Werten handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung möglicher Förderungen. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern ausschließlich zertifizierte Präventionsprogramme (§ 20 SGB V), übernehmen die Kosten für ärztlich verordneten Rehasport (i. d. R. 50 Einheiten) oder unterstützen spezifische Therapiekonzepte (z. B. FPZ) durch ärztliche Verordnung. Zudem können Arbeitgeber pro Mitarbeiter jährlich bis zu 600 € für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) steuerfrei und sozialversicherungsfrei bezuschussen (§ 3 Nr. 34 EStG).

Da diese Programme rechtlich eigenständig und unabhängig von einer regulären Studio-Mitgliedschaft sind, nutzen Teilnehmer während dieser Zeit die klassischen Studioleistungen kaum oder gar nicht. In diesen Fällen werden die nicht genutzten Studioleistungen dem Mitgliedsbeitrag gut geschrieben. Eine direkte Verrechnung von Krankenkassengeldern mit Fitness-Beiträgen findet nicht statt. Die finale Bewilligung der Zuschüsse obliegt den jeweiligen Kostenträgern.“