Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde der § 3 Nr. 34 Einkommenssteuergesetz eingeführt. Unternehmen können ihren Beschäftigten einkommenssteuerfrei Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes oder der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Betrag von 600,- Euro (Änderung aus 2020) jährlich pro Arbeitnehmer/in anbieten. Voraussetzung ist ein qualifizierter Anbieter mit entsprechenden Programmen und Qualifikationen, die den hohen Standard des §20 SGB V erfüllen. Dies ist bei uns selbstverständlich der Fall.
Alternativ kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter im Rahmen des Sachbezuges aktuell 44,- Euro monatlich und ab 2022 sogar 50,- Euro monatlich steuerfrei für Firmenfitness Angebote zur Verfügung stellen.
Neugierig geworden? Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.